Praxis Dr. Dippel · Dr. med. Harald Dippel · Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, Palliativmedizin, Allergologie · Hessisch Lichtenau
E-Rezept Pflicht ab 1.1.2024 für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen – Praxis Dr. Dippel

E-Rezept Pflicht ab 1.1.2024 für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Liebe Patientin, lieber Patient,

seit dem 1.1.2024 sind wir gesetzlich verpflichtet statt der bisherigen rosa Papierrezepte ein sogenanntes e-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen.

  • Dies betrifft aktuell nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Für Privatversicherte bleibt es wie bisher bei dem blauen Rezept.
  • Das e-Rezept kann nur für verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt werden. Für Hilfsmittelverordnungen gibt es weiterhin das rosa Papierrezept.
  • Auch das Betäubungsmittel-Rezept für die Verschreibung von Schmerzmitteln bleibt unverändert.
  • Um ein e-Rezept ausstellen zu können, muss Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK, Versichertenkarte) bei uns in der Praxis eingelesen sein. Das heißt zu Beginn eines neuen Quartals ist eine e-Rezeptausstellung erst möglich nachdem die eGK eingelesen wurde. Alle weiteren benötigten Rezepte können Sie dann telefonisch, per Mail oder per Fax bestellen.
  • Das Rezept wird von uns ausgestellt und am Ende der Sprechstunde von Dr. Dippel digital unterschrieben (signiert). Es ist dann ab dem folgenden Tag einlösbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass Rezeptwünsche, die am Wochenende oder nach Sprechstundenende eingehen, aus organisatorischen Gründen erst am übernächsten Tag eingelöst werden können.
  • Zur Einlösung des e-Rezeptes gibt es verschiedene Möglichkeiten www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
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